Therapieverlauf
Im Erstgespräch bzw. der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie Gelegenheit, über Ihre Problematik und ihre Beschwerden zu sprechen. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ab dem 01.04.2018 für alle gesetzlich Versicherten vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung verpflichtend, sofern nicht in den letzten 12 Monaten eine stationäre Behandlung stattgefunden hat.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgt eine diagnostische Einordnung ihrer Beschwerden ebenso wie eine Empfehlung bezüglich weiterer Maßnahmen. Zur Klärung können hierbei bis zu drei Sprechstundentermine in Anspruch genommen werden.
Bei bestehender Behandlungsindikation können bis zu vier weitere Termine in Form von probatorischen Sitzungen stattfinden. In den probatorischen Sitzungen werde ich eine ausführliche Diagnostik durchführen; wir werden Ihre Beschwerden mit aktuellen sowie früheren Erfahrungen in Verbindung bringen, Behandlungsziele vereinbaren und einen Behandlungsplan entwickeln. Gleichzeitig können wir beide in dieser Phase überprüfen, "ob die Chemie stimmt" und wir uns eine gemeinsame intensive therapeutische Zusammenarbeit vorstellen können.
Spätestens in der vierten probatorischen Sitzung werde ich bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Bewilligung der Psychotherapie stellen. Je nach Indikation kann eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) beantragt werden. Sobald die Zusage der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegt, können wir mit der Therapie starten.
Vor allem zu Beginn der Behandlung sollten die Therapiesitzungen (Dauer 50 Minuten) regelmäßig ein Mal pro Woche stattfinden. Mit zunehmender Verbesserung Ihrer Beschwerden ist es dann sinnvoll, die Abstände zu vergrößern. Im Rahmen des Therapieverlaufs werde ich Sie über alle Maßnahmen und Behandlungsschritte informieren bzw. diese mit Ihnen abstimmen.